Direkte Steuerermäßigung

 

 

Steuern sparen mit einer Einblasdämmung – der Steuerbonus nach § 35c EStG

Eine Einblasdämmung verbessert nicht nur die Energieeffizienz eines Gebäudes, sondern kann sogar von der Steuerschuld abgezogen werden. Mit dem Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten Eigentümer eine einfache Möglichkeit, einen Teil der Modernisierungskosten direktsteuerlich geltend zu machen, ganz ohne komplizierte Antragsverfahren.

 

 

Was der Steuerbonus nach § 35c EStG umfasst

Der Steuerbonus richtet sich an Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum, die ihr Gebäude energetisch modernisieren. Zu den begünstigten Maßnahmen gehört auch die Einblasdämmung von Außenwänden, Dachbereichen und Geschossdecken, sofern die definierten technischen Anforderungen erfüllt werden.

 

Über den Steuerbonus können:

Bis zu 20%

der Sanierungskosten direkt von der Steuer abziehen

Max. 40.000 €

Pro Objekt staatlich gefördert bekommen

Wichtig: Maßnahmen Berücksichtigung finden, die bis Ende 2029 umgesetzt werden

 

Die Steuererstattung verteilt sich dabei über drei Jahre:

Im ersten und zweiten Jahr können jeweils 7 % der förderfähigen Kosten (bis zu 14.000 Euro pro Jahr) geltend gemacht werden, im dritten Jahr weitere 6 % (bis zu 12.000 Euro).

Damit stellt der Steuerbonus eine attraktive Ergänzung oder Alternative zu klassischen Förderprogrammen dar.

 

 

Vorteile der steuerlichen Förderung im Überblick

Der Steuerbonus zeichnet sich durch einen geringen administrativen Aufwand aus.

Die wichtigsten Vorteile

  • kein gesonderter Förderantrag notwendig
  • keine Antragsfristen oder Wartezeiten auf Bewilligungen
  • Eintragung direkt in der Steuererklärung Anlage „Energetische Maßnahmen“
  • der Bonus wird unmittelbar von der Steuerschuld abgezogen

Dadurch entsteht eine direkte finanzielle Entlastung – ohne Behördenwege oder komplexe Bewilligungsverfahren.

 

 

Wie die steuerliche Förderung funktioniert

Die Steuerermäßigung wird über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt. Dabei gilt:

  • Die Steuerermäßigung kann nur bis zur Höhe, der tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer, abgezogen werden.
  • Das Gesetz sieht keine Auszahlung (Negativsteuer) vor: Es wird nur bis zur Steuerschuld angerechnet.

Für Eigentümer kann es daher sinnvoll sein, den geplanten Sanierungszeitraum und die eigene Steuerlast im Voraus zu berücksichtigen, um den Vorteil optimal zu nutzen.

 

 

Für wen sich der Steuerbonus besonders eignet

 

Der Steuerbonus ist besonders interessant für Eigentümer, die:

 

  • ihr Gebäude energetisch verbessern möchten,
  • eine Einblasdämmung als kosteneffiziente Maßnahme planen,
  • eine Förderung ohne Energieberater und ohne administrativen Aufwand bevorzugen,
  • schnell und unkompliziert Steuervorteile nutzen möchten.

Da die Einblasdämmung vergleichsweise geringe Investitionskosten mit hoher Energieeinsparung verbindet, lässt sie sich hervorragend mit dem Steuerbonus kombinieren.

 

 

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